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   LSG Bayern, 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko   

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LSG Bayern, 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko (https://dejure.org/2007,9154)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko (https://dejure.org/2007,9154)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. März 2007 - L 14 R 42/03.Ko (https://dejure.org/2007,9154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der Erstellung eines psychiatrisch-psychosomatischen Gutachtens in eine bestimmte Vergütungsgruppe anhand des Schwierigkeitsgrades; Ermittlung der Anzahl der zu vergütenden Stunden anhand eines objektiven Maßstabes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 03.05.2007 - L 16 R 296/05

    Weitergewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2007 - L 14 R 42/03
    Mit Schreiben vom 29.11.2006 übersandte der As1 eine Stellungnahme zum Verfahren L 16 R 296/05, die in dem hier anhängigen Verfahren beachtet werden solle.
  • LSG Bayern, 14.07.2005 - L 15 B 13/02

    Anwendung des Gesetztes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2007 - L 14 R 42/03
    Nach dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) kann von dieser Praxis nur generell für die Zukunft, nicht jedoch im Einzelfall ohne besondere sachliche Rechtfertigung abgegangen werden (siehe hierzu zuletzt Beschluss vom 14.07.2005, Az.: L 15 B 13/02 RJ KO).
  • LSG Bayern, 18.05.2012 - L 15 SF 104/11

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG

    Die erforderliche Zeit im Sinne des § 8 Abs. 2 JVEG ist nach einem abstrakten und objektiven Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 26.07.2007, Az.: 1 BvR 55/07; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 16.12.2003, Az.: X ZR 206/98; ständige Rechtsprechung des Kostensenats des Bayer. Landessozialgerichts - LSG -, z.B. Beschlüsse vom 16.12.1994, Az.: L 12 B 156/92, und vom 19.03.2007, Az.: L 14 R 42/03.Ko).

    Dieser Prüfungsvorgang entspricht im Ergebnis der bisherigen bundesweiten Rechtsprechung (für die sozialgerichtliche Rechtsprechung z.B. Bayer. LSG, Beschluss vom 19.03.2007, Az.: L 14 R 42/03.Ko; Thüringer LSG, Beschluss vom 08.09.2009, Az.: L 6 SF 49/08; Hessisches LSG, Beschluss vom 11.04.2005, Az.: L 2/9 SF 82/04; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.09.2004, Az.: L 12 RJ 3686/04 KO-A; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31.07.2002, Az.: L 4 SF 6/01; für die straf- bzw. zivilgerichtliche Rechtsprechung z.B. Oberlandesgericht - OLG - Hamm, Beschluss vom 31.03.2000, Az.: 2 Ws 287/99; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 14.12.2006, Az.: W 37/06), auch wenn diese von einer anderen (nämlich umgekehrten) Reihenfolge ausgeht.).

    Die - soweit ersichtlich - bundesweit weitgehend einheitliche sozialgerichtliche Rechtsprechung (vgl. z.B. Bayer. LSG, Beschluss vom 19.03.2007, Az.: L 14 R 42/03.Ko; Thüringer LSG, Beschluss vom 08.09.2009, Az.: L 6 SF 49/08; Hessisches LSG, Beschluss vom 11.04.2005, Az.: L 2/9 SF 82/04; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.09.2004, Az.: L 12 RJ 3686/04 KO-A; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31.07.2002, Az.: L 4 SF 6/01) geht davon aus, dass die Vergütung eines Sachverständigen antragsgemäß zu erfolgen hat, wenn der bei der Rechnungsstellung angegebene gesamte Stundenaufwand den sich aus der Kontrollberechnung ergebenden objektiv erforderlichen Stundenaufwand nur um einen gewissen zu tolerierenden Anteil überschreitet.

  • LSG Bayern, 14.05.2012 - L 15 SF 276/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten -

    Die erforderliche Zeit im Sinne des § 8 Abs. 2 JVEG ist nach einem abstrakten und objektiven Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 26.07.2007, Az.: 1 BvR 55/07; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 16.12.2003, Az.: X ZR 206/98; ständige Rechtsprechung des Kostensenats des Bayer. Landessozialgerichts - LSG -, z.B. Beschlüsse vom 16.12.1994, Az.: L 12 B 156/92, und vom 19.03.2007, Az.: L 14 R 42/03.Ko).

    Dieser Prüfungsvorgang entspricht im Ergebnis der bisherigen bundesweiten Rechtsprechung (für die sozialgerichtliche Rechtsprechung z.B. Bayer. LSG, Beschluss vom 19.03.2007, Az.: L 14 R 42/03.Ko; Thüringer LSG, Beschluss vom 08.09.2009, Az.: L 6 SF 49/08; Hessisches LSG, Beschluss vom 11.04.2005, Az.: L 2/9 SF 82/04; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.09.2004, Az.: L 12 RJ 3686/04 KO-A; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31.07.2002, Az.: L 4 SF 6/01; für die straf- bzw. zivilgerichtliche Rechtsprechung z.B. Oberlandesgericht - OLG - Hamm, Beschluss vom 31.03.2000, Az.: 2 Ws 287/99; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 14.12.2006, Az.: W 37/06), auch wenn diese von einer anderen (nämlich umgekehrten) Reihenfolge ausgeht.

    Aufbauend auf dem vom Bayerischen Landessozialgericht mit Beschluss vom 19.03.2007, Az.: Az.: L 14 R 42/03.Ko, bereiteten Weg wird demnach für die Abfassung einer Seite der Beurteilung und Beantwortung der gestellten Beweisfragen eine Stunde angenommen.

  • OLG Nürnberg, 04.03.2016 - 8 Wx 1657/15

    Zur gerichtlichen Überprüfung des Zeitaufwands eines Sachverständigen bei

    Der Beschluss des 15. Senats des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19.03.2007 (L 14 R 42/03.Ko), auf den sich der Beschwerdeführer schließlich beruft, ist überholt durch die vorerwähnte Entscheidung desselben Senats vom 14.05.2012 (L 15 SF 276/10 B E, juris; seitdem ständige Rechtsprechung, s. etwa Beschluss vom 10.03.2015, L 15 RF 5/15, juris, Rn. 56).
  • LSG Bayern, 30.11.2011 - L 15 SF 97/11

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Kostensenats (vgl. z.B. die grundsätzliche Senatsentscheidung vom 19.03.2007, Az.: L 14 R 42/03.Ko, weiter den Beschluss vom 01.09.1998, Az.: L 18 V 59/94 KO m.w.N) kann nur der Aufwand als "erforderlich" angesehen werden, den ein Sachverständiger mit einer durchschnittlichen Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung und durchschnittlicher Arbeitsintensität benötigt.

    Aufgrund des auf langjährigen Erfahrungswerten beruhenden Beschlusses des Kostensenats des Bayer. LSG vom 19.03.2007, Az.: L 14 R 42/03.Ko, sowie der darauf aufbauenden Mitteilung des Präsidenten des Bayer. LSG vom 25.05.2007, Az.: GenA 537/07, gelten folgende Bemessungskriterien für die Feststellung der Vergütung in erster Linie medizinischer Gutachten nach dem JVEG bei allen ab dem 01.06.2007 erteilten Gutachtensaufträgen:.

    Es sind daher die Passagen herauszufiltern, die der eigentlichen Beurteilung und Beantwortung der gestellten Beweisfragen zuzurechnen sind (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 17.05.2010, Az.: L 15 SF 396/09, unter Hinweis auf den Grundsatzbeschluss vom 19.03.2007, Az.: L 14 R 42/03.Ko).

  • LSG Bayern, 09.03.2010 - L 15 SF 160/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung -

    8 Das BayLSG hat mit Grundsatzentscheidung vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko - die Vergütung ärztlicher Sachverständiger mit Wirkung für die Zukunft grundlegend neu geregelt.

    Dies folgt hier nach den Vorgaben der Grundsatzentscheidung des BayLSG mit Beschluss vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko - wie vorstehend dargelegt.

    Eine Übertragung auf den Senat gemäß § 4 Abs. 7 Satz 2 JVEG ist nicht geboten gewesen, zumal das Sozialgericht Regensburg wie bereits erwähnt die Vorgaben des BayLSG mit Grundsatzentscheidung vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko - in allen Punkten beachtet hat: Glaubhaftigkeitsgutachten sind wie andere psychologische Gutachten zu entschädigen.

  • LSG Bayern, 14.11.2008 - L 15 SF 189/08

    Anspruch eines ärztlichen Sachverständigen auf Vergütung gegen die Deutsche

    Hierzu hat der 15. Senat des BayLSG als Kostensenat mit Grundsatzentscheidung vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko seine bisherige Rechtsprechung für die Zukunft modifiziert.

    Danach ist in Berücksichtigung des Beschlusses des Kostensenats des BayLSG vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko nunmehr von folgenden neuen Bemessungskriterien auszugehen: - Für das Aktenstudium 100 Blatt/Stunde einschließlich der Fertigung von Notizen und Exzerpten bei mindestens 25 % medizinisch gutachtensrelevantem Inhalt.

    Hierüber hat das Gericht gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 JVEG als Einzelrichter zu entscheiden gehabt, zumal der Senat bereits mit seiner Grundsatzentscheidung vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko mit Wirkung für die Zukunft (d.h. 01.06.2007) die Bemessungskriterien nach dem JVEG modifiziert hat.

  • LSG Bayern, 17.05.2010 - L 15 SF 396/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung auf neurologischen und

    - Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Grundsatzentscheidung vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko) kann nur der Aufwand als "erforderlich" angesehen werden, den ein Sachverständiger mit einer durchschnittlichen Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung und durchschnittlicher Arbeitsintensität benötigt.

    Aufgrund des Beschlusses des Kostensenats des BayLSG vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko sowie hierauf aufbauend der Mitteilung des Präsidenten des BayLSG vom 25.05.2007 - GenA 537/07 gelten neue Bemessungskriterien für die Feststellung der Vergütung in erster Linie medizinischer Gutachten nach dem JVEG bei allen ab dem 01.06.2007 erteilten Gutachtensaufträgen:.

    23 Dieses Ineinandergreifen verschiedener Elemente eines Gutachtens, wie von der Antragstellerin selbst erläutert, gebietet es im Hinblick auf die Grundsatzentscheidung des Kostensenats des BayLSG mit Beschluss vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko den Teil heraus zu filtern, der der eigentlichen Beurteilung zuzurechnen ist.

  • LSG Bayern, 15.03.2010 - L 15 SF 69/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - HNO-ärztliches

    Entsprechend der Grundsatzentscheidung des 15. Senats des BayLSG als Kostensenat vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko - hat der Präsident des BayLSG mit Schreiben vom 25.05.2007 "Neue Bemessungskriterien für die Feststellung der Vergütung für in erster Linie medizinische Gutachten nach dem JVEG" verfügt.

    Eine Übertragung auf den Senat gemäß § 4 Abs. 7 Satz 2 JVEG ist nicht geboten gewesen, zumal das BayLSG in Senatsbesetzung mit Beschluss vom 10.11.2003 - L 18 SB 8/01.Ko - sowie mit Beschluss vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko - in dem nämlichen Sinn entschieden hat.

  • LSG Bayern, 18.06.2009 - L 15 SF 129/09

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Sachverständigen für dessen Gutachten

    Das BayLSG hat mit Grundsatz-Beschluss vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko - aufgezeigt, wie ärztliche Gutachter künftig zu vergüten sind.

    Insbesondere liegt kein Ausnahmefall i. S. d. Grundsatz-Beschlusses des BayLSG vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko - vor.

  • LSG Bayern, 14.04.2010 - L 15 SF 85/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Aufbau eines

    - Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Grundsatzentscheidung vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko) kann nur der Aufwand als "erforderlich" angesehen werden, den ein Sachverständiger mit einer durchschnittlichen Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung und durchschnittlicher Arbeitsintensität benötigt.

    Nachdem es sich hier kostenrechtlich um einen "Altfall" handelt, wird weiterhin darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund des Beschlusses des Kostensenats des BayLSG vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko sowie hierauf aufbauend der Mitteilung des Präsidenten des BayLSG vom 25.05.2007 - GenA 537/07 neue Bemessungskriterien für die Feststellung der Vergütung in erster Linie medizinische Gutachten nach dem JVEG bei allen ab dem 01.06.2007 erteilten Gutachtensaufträgen gelten:.

  • LSG Bayern, 15.03.2010 - L 15 SF 36/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - medizinisches

  • LSG Bayern, 22.08.2008 - L 15 SF 139/08

    Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen durch gerichtlichen Beschluss

  • LSG Bayern, 10.03.2010 - L 15 SF 397/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - testpsychologisches

  • LSG Bayern, 15.06.2009 - L 15 SF 129/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines ärztlichen Sachverständigen -

  • VG Würzburg, 13.07.2016 - W 1 M 15.1235

    Festsetzung der Sachverständigenvergütung nach Zeitaufwand

  • LSG Bayern, 06.02.2009 - L 15 B 852/07

    Bestimmung der Höhe des Honorars für die Leistungen ärztlicher Sachverständiger

  • LSG Bayern, 02.02.2009 - L 15 B 917/07

    Zeitaufwand und Höhe der Vergütung für die Abfassung eines Gutachtens

  • LSG Bayern, 02.02.2009 - L 15 B 125/07

    Bemessung des Stundensatzes für ein Sachverständigengutachten im

  • SG Aachen, 09.07.2018 - S 18 SB 1141/17
  • LSG Bayern, 27.04.2010 - L 15 SF 100/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten -

  • SG Karlsruhe, 24.03.2010 - S 1 KO 1092/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten -

  • LSG Bayern, 09.12.2008 - L 15 SF 218/08
  • SG Würzburg, 13.03.2008 - S 2 SF 5/08

    Erfordernisse an den Schwierigkeitsgrad eines Gutachtens zur Vergütung nach

  • SG Würzburg, 15.06.2007 - S 8 R 124/05
  • SG Würzburg, 03.12.2007 - S 2 SF 27/07

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Sachverständigenentschädigung; Honorar eines

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